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Konzept Kommunale Wärmeplanung der Stadt Stollberg

Titel „KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Stollberg“
Laufzeit: 01.12.2023 – 30.11.2024
Förderkennzeichen: 67K26392
Ziel und Inhalt des Vorhabens: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Stollberg
Link zum Projektträger www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie↗

„Nationale Klimaschutzinitiative“
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.“

Die Stadt Stollberg startet in die „Kommunale Wärmeplanung“

Seit 01.01.2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten. Somit muss die Stadt Stollberg, da sie weniger als 100.000 Einwohner hat, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen.

Mit der „Kommunalen Wärmeplanung“ soll den Gebäudeeigentümern im Stollberger Stadtgebiet und in den Ortsteilen eine Entscheidungshilfe in die Hand gegeben werden, bei der sichtbar ist, welche Möglichkeiten es für eine zukünftige Wärmeversorgung gibt.

Dabei ist zu beachten, dass die Vorgaben für die geforderten Heizungsumrüstungen der nächsten Jahre im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu finden sind. Die aktualisierte Fassung trat gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz Anfang 2024 in Kraft. Beide Gesetze sind miteinander verzahnt.

Um schnellstmöglich einen Überblick über den gesamten städtischen Raum zu erhalten, wollen wir bereits jetzt schon – gemeinsam mit Ihnen – in die kommunale Wärmeplanung starten.

Durch die Stadtverwaltung Stollberg wurden in einem ersten Schritt unter anderem alle kommunalen Gebäude, als auch teilweise gewerbliche und private Gebäude (per Erhebungsbogen), erfasst. Im Anschluss fand eine Auswertung der erhaltenen Daten statt. Derzeit wird geprüft, welche Wärmequellen für größere Abnahmemengen zur Verfügung stehen und in welchem Umfang der Anschluss an ein Wärmenetz möglich und sinnvoll ist. Die Erstellung und spätere kontinuierliche Fortführung der Kommunalen Wärmeplanung ist ein laufender Prozess. Dieser muss immer bedarfsgerecht angepasst werden.

Am 4. November 2024 gab es zum aktuellen Bearbeitungsstand eine Bürgerveranstaltung im Bürgergarten Stollberg. Den Vortrag dazu finden Sie hier (PDF).

Aktuelle Informationen zum Projekt werden weiter auch hier veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

Zu den einzelnen Anforderungen für Neu- bzw. Altbauten gibt es Informationsgrafiken des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Diese finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz (GEG)↗

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus Stollberg:
Frau Antje Fichtner
Mitarbeiterin Stadtplanung
Tel.: 037296/ 94192
E-Mail: a.fichtner@stollberg-erzgebirge.de