Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Stollberg ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.stollberg-erzgebirge.de/.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente
- Einige Bilder (Schriftgrafiken) enthalten Text , welche von Screenreadern nicht erfasst
werden können. - Die Cookie-Einstellungen sind in Frontend am Ende der Webseite eingebaut, befinden sich aber im Backend im Header
- Formulare blenden Fehlermeldungen nicht dauerhaft ein.
- Ein Teil der Suchleisten-Schaltfläche wird von Screenreadern nur als Schaltfläche vorgelesen.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für vorher erwähnte, nicht barrierefreihe Inhalte, liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (siehe dazu § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz) gebraucht werden
- Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
- Live-Streaming als Audio oder Video
- Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird. Falls zum Beispiel über eine Karte die Anfahrt zur Institution geplant werden kann, wird daneben eine Anfahrtsbeschreibung in Textform angeboten
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen. Die Inhalte Dritter sind außerhalb Ihrer Kontrolle, nicht von Ihnen finanziert oder entwickelt.
- Reproduzierte Stücke aus Kulturerbesammlungen unter bestimmten Umständen
- Intranet/Extranet, wenn seit dem 23.09.2019 noch nicht grundlegend überarbeitet
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.
Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
Wir haben die Absicht, die Barrierefreiheit über gesetzliche Anforderungen hinaus zu verbessern. Daher haben wir die folgenden zusätzlichen Inhalte/Funktionen realisiert:
- größere Text-Anzeige
- größere Zeilenhöhe
- Textausrichtung anpassen
- besser lesbare Schrift
- Inhalt mit Graustufen anzeigen
- Kontrast anpassen
- Seitenstruktur anzeigen
- Lesemaske
- Bilder ausblenden
- Animationen anhalten
- Umrissfokus
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.03.2025 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Postanschrift
Stadtverwaltung Stollberg
Postfach 1232 Stollberg
09362 Stollberg
Telefon: 037296-940
Telefax: 037296-2437
E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de