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Allgemein

Gründonnerstag

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Stollberg sind heute bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar. Wir bitten um Verständnis.

Stadtbus in Stollberg

Stadtbuslinien 1 und 2

Veränderte Fahrzeiten der Stadtbuslinie ab 7. April 2025

Entgegen der Meldung im März-Stadtanzeiger teilen wir mit, dass die Haltestelle Hufelandstraße auch weiterhin bedient wird.
Nach nochmaligen Abstimmungen zwischen der Stadt Stollberg, dem Landkreis und der RVE GmbH und den Hinweisen und Begehren der Bewohner des Hufelandgebietes – wofür wir uns bedanken – bleibt die Haltestelle erhalten.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass alle anderen Änderungen zum 7. April 2025 in Kraft treten.
Zur Begründung möchten wir gern die Details erläutern.
Die Stollberger Stadtbuslinie wurde in den 90er Jahren durch das Taxiunternahmen Baumann ins Leben gerufen. Die Stadt Stollberg zahlte einen monatlichen Zuschuss von 1000 DM. Mit Renteneintritt des Herr Baumann übernahm die RVE GmbH die Stadtbuslinie, damit konnten wir den Stollberger Bürgern weiterhin diesen Service anbieten. Der für die Stadt zu zahlende Zuschuss erhöhte sich auf 20.000 Euro.
In den letzten Jahren gab es mehrfach Erhöhungen, welche die RVE GmbH auch jeweils mit gestiegenen Kosten in den Bereichen Personal, Kraftstoff, Werkstatt, Beschaffung, etc. begründete.
Im Jahr 2023 erhöhte sich der Zuschuss auf 86.000 Euro. Dazu wurde im Stadtrat diskutiert, letztendlich folgte der Beschluss, unseren Bürgern auch weiterhin den Stadtbus anzubieten und die enorme Summe zu zahlen.
Für das Jahr 2025 sollte es eine weitere Erhöhung um über 50.000 Euro geben.
Die Zahlung von 136.000 Euro im Jahr sahen Verwaltung und Stadtrat als völlig überzogen an. In einer Arbeitsgruppe mit der RVE GmbH, dem Landkreis, der Stadtverwaltung und je einem Vertreter jeder Stadtratsfraktion wurde nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Der ab 7. April geltende Fahrplan ist das gemeinsame Ergebnis.

Wir möchten deutlich betonen, dass es sich die Arbeitsgruppe und der Stadtrat mit dem Beschluss nicht leicht gemacht haben. Es wurde versucht, einen akzeptablen Zuschuss mit den Dienstplänen und dem Buseinsatz der RVE GmbH und natürlich den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen PKW in Einklang zu bringen. Es ist leider nicht möglich, den Service der stündlich fahrenden Busse aufrecht zu erhalten – dafür bitten wir um Verständnis.

Wir möchten nochmals betonen, dass es sich bei der Stadtbuslinie um ein zusätzliches Angebot zu den Linien der RVE GmbH handelt.
Auch der Schülerverkehr ist von den eingestellten Fahrten nicht betroffen.
Außerdem möchten wir auf die Angebote unserer Tochtergesellschaft KGS verweisen, die auch mit 3 Kleinbussen die Beförderung zu vertretbaren Preisen anbietet.

Für die versehentliche vorschnelle Streichung der Haltestelle im Hufelandgebiet bitten wir um Entschuldigung, da sind wir intern deutlich über das Ziel hinaus geschossen.

Neuer Fahrplan ab 07.04.2025 


Beginn Waldbrandsaison 2025

Gemeinsame Medieninformation von Staatsbetrieb Sachsenforst und Deutscher Wetterdienst

Die Waldbrandsaison 2025 startet am 1. März

Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder tagaktuell über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Bis zum Ok-tober wird die Waldbrandgefahr für 31 sächsische Vorhersageregionen in fünf Gefahrenstufen – von 1 (sehr geringe) bis 5 (sehr hohe Gefahr) – be-rechnet und täglich bekanntgegeben. In den Regionen des sächsischen Tief-landes, die aufgrund der sandigen Böden und geringeren Niederschläge be-sonders durch Waldbrände gefährdet sind, startet parallel die kamerage-stützte Waldbrandüberwachung durch die Landkreise.

Gemeinsame Pressemitteilung Sachsenforst & DWD zum Beginn Waldbrandsaison 2025

Infografik_Sachsen_2025

Das Ordnungsamt informiert

Allgemeine Informationen zum Hexenfeuer am 30.04.2025

Die Feuer dürfen frühestens am 29.04.2025 aufgebaut werden. Wenn Sie schon jetzt einen Holzhaufen stapeln, muss dieser vorher nochmal an einer anderen Stelle aufgebaut werden. Das hat keinerlei mit einem behördlichen Grund zu tun, sondern dient der Natur. Kleine Vögel oder Igel nisten sich innerhalb weniger Tage in so einen Holzhaufen ein und bauen das Nest für den Nachwuchs.
Am 30.04.2025 dürfen Sie Ihr Feuer ab 18:00 Uhr anzünden. Das komplette Feuer muss spätestens 24:00 Uhr gelöscht sein. Bitte achten Sie auf Glutnester!

Informationen Traditionsfeuer
Traditionsfeuerantrag 2025