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Beschwerde gegen Anbieter von Himmelslaternen einlegen

Allgemeine Informationen

Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, ist in Deutschland seit 2010 in allen Bundesländern verboten.

Die Einfuhr von Himmelslaternen und bereits das Bereitstellen zum Verkauf auf dem deutschen Markt sind untersagt.
Himmelslaternen sind dabei Ballone mit einer offenen Feuerquelle welche frei und ohne Kontrollmöglichkeit fliegen.

Fallen Ihnen Verkaufsangebote von Himmelslaternen auf, so melden Sie diese bitte an die unten aufgeführte Stelle.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

Schreiben Sie uns gerne mit konkreten Angaben zum Produkt und Kauf- bzw. Angebotsort.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 30.01.2024

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