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Barrierefreier Mietwohnungszugang (Personenaufzüge), Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Verbesserung des barrierefreien Zugangs bestehender Mietwohnräume in Form von Personenaufzügen nach Richtlinie "Aufzugsanlagen Mietwohngebäude" vom 18. Dezember 2019 (SächsABl. 2020 S. 143)

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Aufzugsanlagen in bestehenden Mietwohngebäuden können die Errichtung beziehungsweise Erneuerung von Personenaufzügen sowie einige ergänzende Maßnahmen finanziell unterstützt werden.

Was wird gefördert?

  • die Errichtung von Personenaufzügen
  • die Erneuerung von Personenaufzügen, falls eine gravierende qualitative Verbesserung erreicht wird
    • beispielsweise: stufenlose Erreichbarkeit von Wohnungen, Kabinenfläche für Rollatoren
  • Abbau von Barrieren im Zugangsbereich des Gebäudes/der Wohnung
  • investive Begleit- und Folgemaßnahmen

Dazu zählen insbesondere Ausgaben für:

  • Planung sowie
  • bauliche Maßnahmen, beispielsweise:
    • Schaffung von Decken- und Wanddurchbrüchen,
    • Änderungen von Wohnungszuschnitten,
    • Verlegung von Versorgungsleitungen,
    • Installation der erforderlichen elektrischen Anlagen,
    • Einbau von Personenaufzügen sowie aller erforderlichen Ausrüstungsgegenständen und
    • Maurer-, Putz- und Malerarbeiten.

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilsfinanzierung in Form von Zinszuschüssen)

Höhe
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, min EUR 80.000,00

Zinssatz-/ bindung

  • Das Förderdarlehen wird für die Dauer der ersten Zinsbindung, jedoch höchstens für 20 Jahre im Zins verbilligt.
  • Zinssatz 1. bis 20. Jahr:
    • bis 30.11.2022 2,62 % p.a.
    • ab 01.12.2022 2,94 % p.a. bis 31.03.2023
    • ab 01.04.2023 4,15 % p.a. bis 30.09.2023;
    • ab 01.10.2023 4,38 % p.a.

Auszahlung

  • 100%
  • Das Darlehen soll innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

Tilgungsfreie Zeit
bis zu zwei Jahre

Tilgungssatz
ca. 5,44 % pro Jahr für die vollständige Rückzahlung in gleichmäßigen Raten während der Laufzeit

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Eigentümer / Eigentümerin eines Grundstücks mit bestehendem Mietwohngebäude
  • Erbbauberechtigte an einem Grundstück mit bestehendem Mietwohngebäude

Eine Förderung ist möglich,

wenn das Wohnobjekt

  • mehr als 3 Geschosse hat,
  • mindestens 6 Mietwohnungen hat sowie
  • spätestens am 31.12.1990 bezugsfähig war.

Darüber hinaus

  • müssen bauliche Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar sein,
  • muss die Förderung für dauerhafte Verbesserung des Gebrauchswertes geeignet sein,
  • dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt werden,
  • muss das Gebäude ab dem 1. OG aufwärts hauptsächlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke in Nutzung sein,
  • muss die Leerstandsquote der Gemeinde bei 5 % oder höher liegen und mit der Maßnahme nachweislich (und von der Gemeinde bestätigt) reduziert werden.

Gegebenenfalls ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die

  • nach Richtlinie "Seniorengerecht Umbauen" in diesem Zusammenhang schon gefördert wurden,
  • nach Richtlinie "gebundener Mietwohnraum" gefördert wurden,
  • oder das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • nach Abschluss der Maßnahme oder
  • auf Antrag nach Baufortschritt in bis zu 2 Teilbeträgen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

Es können Kosten entstehen für:

  • die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte)
  • Versicherung des Wohngebäudes

Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 28.12.2023

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