Bürgerservice
Öffnungszeiten:
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Wir bitten um vorherige Terminabsprache!
Telefon: 037296 94-0
Telefax: 037296 94-163
E-mail: buergerservice@stollberg-erzgebirge.de
Dienstleistungen des Bürgerservice von A-Z
- Abfallkalender 2024/Sammlungen von Wertstoffen und Abfällen
- Antragsformulare (verschiedene) der Stadtverwaltung Stollberg
- Baumfällgenehmigungen (Anträge)
- Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen und Reisepässen
- Duschmarken (Verkauf bzw. Annahme)
- Feuerwerk (Anträge Klasse II)
- Führungszeugnis (Beantragung)
- Fundbüro (Annahme und Bearbeitung)
- Gewerbean-, -um- und –abmeldungen
- Gewerbeauskünfte
- Gewerbezentralregisterauszüge (Beantragung)
- Hinweise und Beschwerden (Entgegennahme und Weiterleitung)
- Hundesteuerangelegenheiten (An-, Um- und Abmeldung sowie Ausgabe der Hundesteuermarke)
- Informationsschriften
- Kartenverkauf von Veranstaltungen
- Lager- und Hexenfeuer (Anträge)
- Meldeangelegenheiten bei Wohnungswechsel (An-, Ab- und Ummeldung)
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Rundfunkermäßigung (Anträge)
- Telefongebührenermäßigung (Anträge)
- Verkauf von Souveniren, Stadtplänen und Wanderkarten
- Wohngeld- und Lastenzuschuss (Anträge)
Meldeangelegenheiten - Anmeldung
Für eine Anmeldung benötigen Sie:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Abmeldebescheinigung (bei Zuzug aus dem Ausland)
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der Wohnung persönlich im Bürgerservice der Stadt Stollberg vorzunehmen.
Die für die Anmeldung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie bei uns. Sie ist von dem/der Meldepflichtigen mit allen angeführten Unterlagen vorzunehmen.
Bei einem Zuzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Sie ziehen weg? - Abmeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist am Hauptwohnsitz anzuzeigen.
Sie benötigen bei einem Wegzug ins Ausland:
- Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein)
Sie möchten innerhalb des Ortes umziehen? - Ummeldung
Sie benötigen:
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Auch wenn Sie innerhalb des Ortes umziehen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung dem Bürgerservice mitteilen.
Die Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen mit den angeführten Unterlagen, welche Sie im Bürgerservice erhalten, vorzunehmen.
Der Personalausweis
Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis, oder den alten Kinderreisepass, auch wenn diese ungültig sind
- die Geburtsurkunde
- ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht (Größe 45 x 35 mm; Hochformat ohne Rand)
- Antrag bzw. Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Kindern)
Die Gebühr beläuft sich bei Personen unter 24 Jahren auf 22,80 EUR (Gültigkeit 6 Jahre), bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,00 EUR (Gültigkeit 10 Jahre). Bei der Beantragung wird Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern ab 10 Jahren) benötigt. Das bedeutet, dass Sie sich nicht vertreten lassen können. Kinder unter 16 Jahren benötigen die Zustimmung der Personensorgeberechtigten (Zustimmungserklärung).
Näheres zum neuen Personalausweis erfahren Sie unter http://www.personalausweisportal.de.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis (Gültigkeitsdauer: 3 Monate).
Vorzulegen sind die selben Unterlagen wie beim Personalausweis.
Die Gebühr beträgt 10 EUR.
Der ePass (Reisepass)
Für die Beantragung eines ePasses benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist,
- oder Ihren Kinderreisepass
- oder Ihren Personalausweis
- die Geburtsurkunde
- ein Lichtbild, welches den biometrischen Anforderungen entspricht (Größe 45 x 35 mm; Hochformat ohne Rand)
- Antrag bzw. Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Kindern)
Die Gebühr beläuft sich bei Personen unter 24 Jahren auf 37,50 EUR, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gebühr 70,00 EUR. Bei der Beantragung wird Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern ab 10 Jahren) benötigt. Das bedeutet, dass Sie sich nicht vertreten lassen können. Kinder unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung des Personensorgeberechtigten (Zustimmungserklärung).
Die Wartezeit auf einen Bundespersonalausweis ca. 3 Wochen bzw. auf einen ePass ca. 6 Wochen.
Gleichzeitig kann ein Express-Pass, welcher innerhalb von 3 Arbeitstagen in der Behörde vorliegt, beantragt werden (Aufschlag: 32,00 EUR).
Die aktuellen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in andere Länder finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Melderecht ab 1. November 2015
Wichtige Informationen für Wohnungsgeber und Wohnungseigentümer