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Handlungskonzept



Mit Schreiben vom 23.11.2016 erhielten wir den positiven Förderbescheid der Sächsischen Aufbaubank für unser Fördergebiet „Innenstadt“ – jedoch unter der Maßgabe, das zweite Handlungskonzept (Hufeland-Gebiet) in das Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept „Innenstadt“ zu integrieren. Aus den ursprünglich vorgesehen zwei Gebieten sollte ein zusammenhängendes ESF-Gebiet gebildet werden, für das bis einschließlich 2020 mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt knapp 332.000 € gerechnet werden darf.
Unser Stadtrat trug diese Entwicklung mit und entschied sich in seiner Sitzung am 24. April 2017 für die Einreichung des überarbeiteten, zusammengefassten GIHK´s „Innenstadt und Hufeland-Gebiet“, dass nun in der vorliegenden Fassung als Arbeitsgrundlage dient.


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Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 4. Juli 2016 die Umsetzung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK) für die Gebiete „Hufeland“ und „Innenstadt“.

Die beiden GIHKs wurden am 6. Juli 2016 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – eingereicht. Momentan erfolgt eine intensive Prüfung der Konzepte durch die Fördermittelgeber. Über Neuigkeiten zur ESF-Förderung werden Sie hier und im Stollberger Anzeiger informiert. 

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