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Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Stollberg startet in die „Kommunale Wärmeplanung“

Seit 01.01.2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten. Somit muss die Stadt Stollberg, da Sie weniger als 100.000 Einwohner hat, bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen.

Mit der „Kommunalen Wärmeplanung“ soll den Gebäudeeigentümern im Stollberger Stadtgebiet und in den Ortsteilen eine Entscheidungshilfe in die Hand gegeben werden, bei der sichtbar ist, welche Möglichkeiten es für eine zukünftige Wärmeversorgung gibt.

Dabei ist zu beachten, dass die Vorgaben für die geforderten Heizungsumrüstungen der nächsten Jahre im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu finden sind. Die aktualisierte Fassung trat gemeinsam mit dem Wärmeplanungsgesetz Anfang 2024 in Kraft. Beide Gesetze sind miteinander verzahnt.

Um schnellstmöglich einen Überblick über den gesamten städtischen Raum zu erhalten, wollen wir bereits jetzt schon - gemeinsam mit Ihnen - in die Kommunale Wärmeplanung starten.

Durch die Stadtverwaltung Stollberg müssen in einem ersten Schritt, unter anderem alle Gebäude, sowohl kommunale als auch private, erfasst werden. Im Anschluss ist eine Auswertung der erhaltenen Daten erforderlich, die im Ergebnis Aussagen treffen kann, in welchem Umfang der Anschluss an ein Wärmenetz möglich und sinnvoll ist. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt am Ende als Konzept zur „Kommunalen Wärmeplanung“.

Hierfür gibt es einen Erhebungsbogen, welcher hier zu finden ist bzw. auch der Ausgabe des Stadtanzeigers (02/2024 und 03/2024) beiliegt. Der Erhebungsbogen kann sowohl im Internet als auch händisch ausgefüllt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen an planung@stollberg-erzgebirge.de .

Bitte unterstützen Sie die Stadtverwaltung bei der Datenerhebung. Füllen Sie, als Hauseigentümer, den Erfassungsbogen bitte bis zum 07.04.2024 aus.  

Aktuelle Informationen zum Projekt werden weiter auch hier veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:


Zu den einzelnen Anforderungen für Neu- bzw. Altbauten gibt es Informationsgrafiken des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Diese finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus Stollberg:
Frau Antje Fichtner
Mitarbeiterin Stadtplanung
Tel.:      037296/ 94192
E-Mail:   a.fichtner@stollberg-erzgebirge.de

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Hauptmarkt 1
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