Skip to content

Informationen zur Grundsteuer 2025

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

Auf Grund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Grundsteuer. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Große Kreisstadt Stollberg/Erzgeb. informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt weiterhin zu den bekannten Fälligkeiten.

Veranstaltungen

Veranstaltungen

 > alle anzeigen



Kontakt

Besucheranschrift
Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg

Telefon:
+49 37296 94-0
Fax:
+49 37296 2437  
E-Mail:
info@stollberg-erzgebirge.de