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Hexenfeuer am 30.04.2024

Das Ordnungsamt informiert!

Allgemeine Informationen:

Wann sollte ich mein Feuer aufbauen und wann darf ich es anzünden?

Die Feuer dürfen frühestens am 29.04.2024 aufgebaut werden. Wenn Sie schon jetzt einen Holzhaufen stapeln, muss dieser vorher nochmal an einer anderen Stelle aufgebaut werden. Das hat keinerlei mit einem behördlichen Grund zu tun, sondern dient der Natur. Kleine Vögel oder Igel nisten sich innerhalb weniger Tage in so einen Holzhaufen ein und bauen das Nest für den Nachwuchs.
Am 30.04.2024 dürfen Sie Ihr Feuer ab 18:00 Uhr anzünden. Das komplette Feuer muss spätestens 24:00 Uhr gelöscht sein. Bitte achten Sie auf Glutnester!!

Was darf ich verbrennen?

Das Feuer muss als sogenanntes „reines Holzfeuer“ angezündet werden. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, zählen Holzmöbel NICHT zum reinen Holzfeuer. Baumwurzeln dürfen unter anderem verbrannt werden, jedoch brennen diese nur sehr schwer durch. Unverbrannte Reste müssen gesondert entsorgt werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die Auflagen?

Die Stadtverwaltung Stollberg, Abteilung Ordnungsamt SG Brandschutz behält sich vor, stichprobenartig die Feuer vor dem Anzünden zu kontrollieren. Sollte dabei festgestellt werden, dass u. a. unerlaubte Materialien verbaut wurden, wird dem Antragsteller eine Nachfrist zur Entfernung dieser Materialien gegeben. Sollte ein Verstoß nach Anzünden des Feuers festgestellt werden, hat der Antragsteller die Möglichkeit selbst das Feuer sofort zu löschen. Ist das nicht möglich, so wird durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Stollberg kostenpflichtig gelöscht. Zudem wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wie groß darf mein Feuer werden?

Das Feuer darf eine Grundfläche von 2,00 m x 2,00 m, sowie eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Wird bei der Kontrolle festgestellt, dass die Größe erheblich überschritten wurde, wird auch hier der Antragsteller aufgefordert, diesen Verstoß zu beseitigen und sein Feuer auf die vorgegebenen Maße zu stapeln.

Zentrale Hexenfeuer

Für alle Bürger, die kein eigenes Traditionsfeuer abbrennen können, besteht die Möglichkeit, ihr naturbelassenes Holz am zentralen Hexenfeuer Stollberg auf dem Skihang am Wasserturm abzugeben. Zur Holz-Annahme stehen am Donnerstag den 25. April in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag den 27. April 2024 von 08:00 bis 12:00 Uhr Mitarbeiter der Stadt bereit.
Auch in den Ortsteilen Beutha, Raum, Oberdorf und Gablenz besteht die Möglichkeit, sein Holz abzugeben oder abholen zu lassen.

In Beutha findet die Annahme von Baumschnitt und Reißig am Samstag den 27.04.2024 von 08:00-14:00 Uhr am Lemke-Gut statt. Auch die Abholung vor der Haustür ist möglich. Dazu wird um vorherige Absprache mit Herrn R. Lemke unter der Mobilfunknummer 0179 4561873 gebeten.

In Raum besteht die Möglichkeit, am Samstag den 27.04.2024 von 09:00-16:00 Uhr trockene Baumschnitt und Reißig für das örtliche Hexenfeuer am Pfüllerteich in Raum abzugeben.

In Oberdorf besteht die Möglichkeit am 26.04.2024 von 14:00-19:00 Uhr im Dorfzentrum am Badeteich Oberdorf Baumschnitt und Reißig abzugeben. Wir bitten die Anliefermenge zuvor mit Herrn Heß unter der 0170/7734291 abzustimmen.

Im Ortsteil Gablenz kann ebenfalls gern am 20.04. und am 27.04.2023 von 09-15 Uhr angeliefert werden. Wem dies nicht möglich ist, der kann seinen Reißig oder Holz von Zuhause abholen lassen. Dazu wird um telefonische Rücksprache mit Herrn T. Möckel unter der 017620260772 gebeten.

Wir bitten drum, nur naturbelassenes trockenes Holz und keine Wurzelstücke, Möbelteile und andere schwer brennbare Materialien anzuliefern, weil das Feuer dadurch tagelang weiterschwelt.

Die Veranstaltungszeiten für die öffentlichen Hexenfeuer werden separat veröffentlicht.

Das Antragsformular ist auf der nachfolgenden Seite, im Bürgerservice oder auf www.stollberg-erzgebirge.de unter Navigationspunkt Service/Formulare Antrag Hexenfeuer erhältlich.
Der Antrag kann bis einschließlich den 24.04.2024 per Post, per Fax oder per Mail gesendet, sowie persönlich im Bürgerservice übergeben werden.

Für das Genehmigungsverfahren per Mail senden Sie bitte eine Nachricht mit folgenden Angaben an:
y.weber@stollberg-erzgebirge.de

1. Betreff: Antrag auf Genehmigung Traditionsfeuer
2. vollständige Postanschrift des Antragsstellers
3. Telefonnummer für Rückfragen
4. Grundstück des Abbrennplatzes (Anschrift oder Flurstücknummer)
5. schriftl. Erlaubnis des Grundstückseigentümers bei fremden Grundstücken
6. geplanter Abbrennzeitraum

Nach Erteilung der Erlaubnis haben Sie selbst eine große Verantwortung für die Sicherheit der Feuerstelle. Wir bitten Sie, nachfolgende Hinweise zu beachten:

  1. Zur Vermeidung der ungewollten Brandausbreitung sollten ausreichend geeignete Löschmittel bereitstehen.
  2. Die ständige Beaufsichtigung der Feuerstelle bis zum Erlöschen des Feuers muss abgesichert werden.
  3. Kleine Mengen Brennmaterial verhindern Gefahren durch zu große Wärmestrahlung beim Abbrennen des Holzes.
  4. Das Nachlegen von kleinen Mengen Brennholz verhindert die ungewollte Vergrößerung der Feuerstelle.
  5. Zum Schutz von Kleintieren ist die Umlagerung des Brennmaterials vor dem Anzünden notwendig.
  6. Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden, zugelassen ist nur naturbelassenes, trockenes Holz.
  7. Das Nichtbeachten der Windstärke, der Windrichtung und Wetterlage kann gefährlich werden.
  8. Gefahren entstehen auch durch Funkenflug und Rauchgase.
  9. Sind die geforderten Abstände von der Brandstelle bis zur Autobahn von mind. 200 m zu Bundes-, Staats-, Kreis-, u. Gemeindestraßen von mind. 100 m nicht gegeben, kann kein Feuer entzündet werden.
  10. Die Abbrennzeit für Hexenfeuer wird aus Sicherheitsgründen von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr eingeschränkt.
  11. Die Abmaße der privaten Feuer werden auf zwei Meter Höhe und eine Grundfläche vier Quadratmetern eingeschränkt.
  12. Die geltende Waldbrandstufe ist zu beachten.

Versagungsgründe trotz bereits erteilter Erlaubnis können vorliegen, wenn:

  • eine Waldrandwarnstufe ausgerufen wird.
  • Sturmwarnung erfolgt.
  • Verstöße gegen die Auflagen im Erlaubnisbescheid festgestellt werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Genehmigung eines Traditionsfeuers, welches den Abstand von mindestens 100 m zum Wald unterschreitet, muss zusätzlich von der Forstbehörde genehmigt werden.
Der eingehende Antrag wird seitens der Stadtverwaltung Stollberg geprüft und anschließend an die Forstbehörde weitergeleitet und von dieser abschließend bearbeitet (die Beantragung sollte bis spätestens 24.03.2024 erfolgen).
Die Verwaltungsgebühren werden dem Antragsteller von der Forstbehörde direkt in Rechnung gestellt. Es bleibt der Stadtverwaltung Stollberg unbenommen, die entstandenen Kosten ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Antrages auf Ausnahmege-nehmigung betragen 25,00 Euro. Diese können direkt bei der Beantragung im Bürgerservice in bar bezahlt oder innerhalb von 14 Tagen, nach Zugang des Bescheids, per Überweisung beglichen werden.

Das Ordnungsamt SG Brandschutz behält sich vor, die gemeldeten Traditionsfeuer stichprobenartig, in Zusammenarbeit mit der Stollberger und Niederdorfer Feuerwehr, zu kontrollieren.
Wir bitten die Bürger, alle Feuer in der Stadtverwaltung Stollberg anzumelden.
Nicht angemeldete Feuer werden durch die Feuerwehr kostenpflichtig gelöscht.

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Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg

Telefon:
+49 37296 94-0
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+49 37296 2437  
E-Mail:
info@stollberg-erzgebirge.de