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Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft", Bewerbung einreichen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Landeswettbewerbs werden Dörfer gesucht, in denen die Menschen mit Ideen und Tatkraft ihre Heimat lebenswert gestalten und die sich dabei mit anderen Dorfgemeinschaften vergleichen wollen. Auslobender des Wettbewerbs ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie begleitet den gesamten Wettbewerb.

Es finden im dreijährigen Turnus Kreiswettbewerbe und darauf aufbauend im Folgejahr ein Landeswettbewerb statt. Die Kreiswettbewerbe werden in Regie der Landratsämter, der Landeswettbewerb in der des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Der beziehungsweise die Landessieger nehmen dann im dritten Jahr am Bundeswettbewerb teil.

Ziele

Der Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" motiviert die Menschen auf dem Land, die Zukunft ihrer Dörfer mitzubestimmen und sich bei der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Entwicklung ihres Dorfes zu engagieren. Die vielfältigen Entwicklungsinitiativen in den Dörfern werden präsentiert und gewürdigt.

Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner, das Leben im Ort attraktiver zu machen und die Dorfgemeinschaft zu festigen. Entscheidend ist, was die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen aus eigener Initiative und im Zusammenwirken mit anderen Ortsteilen beziehungsweise der Gemeinde/Stadt und in regionalen Kooperationen bewirken. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Menschen für ihr Dorf gesetzt haben und wie diese umgesetzt werden, nach dem Motto: "Was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?"

Ansprechstelle

für den Kreiswettbewerb: der zuständige Landkreis
für den Landeswettbewerb: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
für den Bundeswettbewerb: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld zum Beispiel "Landratsamt" und den Standort der Behörde ein.)

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 23

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigte

  • Teilnehmen können sächsische Dörfer als räumlich geschlossene Orte mit bis zu 3.000 Einwohnern,
  • Es können auch mehrere Dörfer einer Gemeinde getrennt voneinander antreten,
  • Zur Teilnahme werden ausdrücklich auch diejenigen Dörfer aufgefordert, welche bereits bei zurückliegenden Wettbewerben dabei waren.

Nicht-Teilnahmeberechtigte

  • Teile von Dörfern (z. B. nur das Unterdorf),
  • in Städte eingebettete historische Dorfkerne,
  • die Ortsteile kreisfreier Städte.

Verfahrensablauf

Der Wettbewerb wird im dreijährigen Turnus (ab 2024) durchgeführt – zuerst in den Landkreisen, im Folgejahr auf Landesebene und im Jahr darauf auf Bundesebene.

Kreiswettbewerb

Das Dorf kann die Teilnahme in Abstimmung mit der Gemeinde / Stadt selbst in die Hand nehmen, zum Beispiel durch den Ortschaftsrat, den Heimatverein oder einen Arbeitskreis.

  • Alle Angaben zu den Wettbewerbsmodalitäten, Bewerbungsfristen und einzureichenden Unterlagen werden jeweils aktuell auf der o.g. Website des Sächsischen Landeswettbewerbs veröffentlicht.
  • Die Landratsämter legen die Verfahrensdetails individuell fest.

Landeswettbewerb

Die Höchstplatzierten der Kreiswettbewerbe nehmen am Landeswettbewerb teil. Die Anzahl der qualifizierten Dörfer richtet sich nach der Teilnehmerzahl im Landkreis:

  • zwei bis zu fünf Teilnehmer: ein Dorf im Landeswettbewerb
  • mehr als fünf Teilnehmer: zwei Dörfer im Landeswettbewerb
  • mehr als zehn Teilnehmer: drei Dörfer im Landeswettbewerb.

Bundeswettbewerb

Am Bundeswettbewerb , der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgelobt wird, nehmen die Höchstplatzierten des Landeswettbewerbs teil. Deren Anzahl richtet sich nach der Gesamtzahl aller Dörfer, die zuvor an den Kreiswettbewerben in Sachsen teilgenommen haben:

  • bis zu 50 Teilnehmer: ein Dorf im Bundeswettbewerb
  • von 51 bis 100 Teilnehmer: zwei Dörfer im Bundeswettbewerb
  • von 101 bis 250 Teilnehmer: drei Dörfer im Bundeswettbewerb.

Auswahl

  • Die jeweils durchführende Stelle beruft eine Wettbewerbskommission mit Fachleuten entsprechend den Bewertungsbereichen ein.
  • Die Kommission vereinbart mit Ihnen einen Präsentationstermin vor Ort und trifft die Auswahl anhand der Bewertungskriterien. Die vier Bewertungsbereiche werden gleich gewichtet und bilden unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage das Gesamturteil. In allen Bereichen stehen das Engagement und die eigenständigen Leistungen der Dorfgemeinschaft im Vordergrund.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen werden im Wettbewerbsaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung veröffentlicht (siehe –> Weiterführende Informationen).

Frist/Dauer

Angaben zu Fristen sind den jeweils aktuellen Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen.

Kosten

keine

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die durchführenden Stellen keine Kosten für Datenträger und Ähnliches erstatten können.

Rechtsgrundlage

Wettbewerbsaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung in der jeweils aktuellen Form

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024

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