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Selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Projektförderung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – FRL Selbstbestimmte Teilhabe (Nr. 04490)

Sie planen oder betreuen Projekte, Veranstaltungen und Fortbildungen durch die Menschen mit Behinderungen besser am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilhaben können? Auf Antrag unterstützt Sie der Freistaat Sachsen finanziell bei der Durchführung von Projekten zur Verwirklichung eines selbstverantworteten und selbstbestimmten Lebens im Sinne der Inklusion und Teilhabe.

Welche Vorhaben werden unterstützt?

Unterstützt werden:

  • Vorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft einschließlich der Teilhabe am Arbeitsleben.

Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere

  • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen,
  • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der sachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
  • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Projekte zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

  • Institutionelle Förderung, unter ausdrücklicher Benennung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) als landesweit tätiger Verband von unterschiedlichen Selbsthilfevereinen
  • Förderung von Assistenzleistungen für in Vereinen ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen
  • Zuschüsse an die Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl

Hinweis: Bei diesen Projekten wird eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung empfohlen.

Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?

  • Einzelberatungen für behinderte Menschen
  • dauerhafte Durchführung von Gruppenarbeit und sonstigen Beratungsangeboten
  • Geschäftsbetrieb neuaufgebauter Angebote
  • Aufbau von neuen Angeboten im ambulanten Dienst, in der Behindertenberatung und der Frühförderung mit gleichzeitigem Abbau des bisherigen Leistungsumfangs dieser Einrichtungen
  • Verbandszeitschriften
  • Ferienreisen, Ausflüge, Rüstzeiten
  • Vereinsfeiern, Festveranstaltungen
  • Projekte außerhalb Sachsens

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung

Anteilsfinanzierung

  • bei Zuwendungsbetrag > 2.500 EUR
  • als institutionelle Förderung für die LAG SH

Festbetragsfinanzierung bei Zuwendungsbetrag < 2.500 EUR

Höhe

  • bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im kommunalen Bereich bis zu 80 % bei Projektförderung
  • bis zu 90 % bei der institutionellen Förderung der LAG SH
  • bis zu 95 % für Assistenzleistung
  • bis zum 100 % für Zuschüsse an die Stiftung Sächsische Behindertenhilfe Otto Perl

Umfang
Personal- und Sachkosten (außer Investitionen)

Dauer
maximal 3 Jahre

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 21 – Sozialförderung und Öffentliches Gesundheitswesen

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • geeignete juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind und deren Ziel es ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen
  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.
  • Stiftung Sächsische Behindertenhilfe – Otto Perl

Weitere Voraussetzungen

  • Der gesetzlich zuständige Leistungsträger ist nicht unmittelbar verpflichtet, das Projekt zu finanzieren.
  • Es wurde keine Förderung gemäß der Richtlinie "Psychiatrie und Suchthilfe" (RL-PsySu) beantragt.
  • Werden Ausgaben für Personal gefördert, darf dieses nicht bessergestellt werden als vergleichbare Staatsbedienstete.

Verfahrensablauf

Beratung

  • Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragstelle.
  • Bei Projekten zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen wird eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung empfohlen. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Landesdirektion Sachsen unter den Telefonnummern +49 371 532-1224 (Frau Kehrer), +49 371 532-1288 (Frau Schramm), +49 371 532-1284 (Herr Hempel) oder +49 371 532-2217 (Herr Rodigast).

Antragstellung

  • Den Antrag auf Förderung stellen Sie ausschließlich auf dem vorgeschriebenen Formular. Sollte Ihnen hier kein Online-Formular angeboten werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege bei.
  • Die Antragsunterlagen reichen Sie bei der Landesdirektion Sachsen, am Standort Chemnitz ein.

Gesamtantrag für überregionale Verbände

  • Überregional tätige Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können an Stelle einzelner Projektanträge einen Gesamtantrag für alle Projekte stellen, die im Verlauf des Folgejahres geplant sind.
  • Über diesen Gesamtantrag wird mit einem einheitlichen Bescheid entschieden.

Hinweis: Als überregional tätig zählt Ihr Verband, wenn dieser in mindestens drei Landkreisen / Kreisfreien Städten (Dresden, Leipzig, Chemnitz) aktiv ist.

Bewilligung

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.

Auszahlung und Verwendungsnachweis

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag. Die Mittel werden erst dann ausgezahlt, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Bescheides benötigt werden. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist möglich.
  • Nach Abschluss des Projektes muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Den Termin können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderliche Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt.

Frist/Dauer

Antragsfrist

  • spätestens 12 Wochen vor geplantem Projektbeginn
  • Gesamtanträge überregional tätiger Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: bis 31.10. eines Jahres für alle Projekte des Folgejahres
  • für die institutionelle Förderung der LAG SH: bis 30.09. des Vorjahres für das Folgejahr
  • für notwendige Assistenzleistungen: bis 31.10. des Vorjahres für das Folgejahr
  • für Maßnahmen im Bereich der Behindertenselbsthilfe der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: bis 30.11. des vorangegangenen Kalenderjahres

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 23.02.2023

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