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SBG-Beteiligungsprogramm

Allgemeine Informationen

Die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt sich als strategischer Partner an kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen (KMU), die positive Zukunftsaussichten aufweisen. Investitionen aus dem Wachstumsfonds erfolgen in Kombination aus typisch stiller Beteiligung und offener Beteiligung.

Für folgende Vorhaben stellt die SBG Beteiligungskapital zur Verfügung:

  • Wachstum
  • Neuausrichtung
  • Unternehmernachfolge
  • Innovation

Anlageschwerpunkte sind das verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.

Konditionen

Art der Förderung
anteilige Finanzierung mit stiller und / oder offener Beteiligung

Laufzeit

  • bis zu zehn Jahre (Regel)
  • maximal zwölf Jahre (stille Beteiligung)

Höhe

  • in der Regel EUR 100.000 bis eine Million
  • maximal (Einzelfall) EUR 2,8 Millionen

Sicherheiten
anteilige persönliche Garantie der wesentlichen Personen (zum Beispiel geschäftsführender Gesellschafter)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Weitere Voraussetzungen

  • Beschreibung des Geschäftsmodells sowie weitere Unterlagen/Informationen nach einem ersten Gespräch
  • plausible Finanzierungs- und Investitionsrechnung
  • Konzept zum Übergang und gegebenenfalls zur Ausrichtung
  • eigene finanzielle Beiträge des Unternehmers

Beteiligungsausschluss

An Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Beteiligungen ausgereicht.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie vor der Antragstellung die kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch die SBG. Formulare und Merkblätter stehen im SBG-Downloadcenter online zur Verfügung.

Antragstellung

  • Stellen Sie die zur Prüfung notwendigen Unterlagen zusammen, die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen zur Prüfung bei der SBG ein.

Antragsprüfung

  • Im Rahmen der Prüfung durch Beteiligungsmanager der SBG wird unter anderem die Finanzierung strukturiert und erfolgt ein Vor-Ort-Besuch in Ihrem Unternehmen.
  • Bei positivem Ergebnis leitet die SBG die Detailprüfung (Due Dilligence) ein.
  • Im Rahmen der Due Dilligence wird Ihr Vorhaben umfassend und detailliert von finanz- und leistungswirtschaftlicher Seite geprüft. Es erfolgt ein zweiter Vor-Ort-Besuch.
  • Bei positivem Ergebnis stellen die Beteiligungsmanager das Vorhaben im Beteiligungsausschuss der SBG weiteren Experten vor.

Beteiligungsangebot

Hat der Beteiligungsausschuss die Genehmigung erteilt, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der SBG, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SBG ab.

Frist/Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens und der konkreten wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens ab.

Kosten

  • Antragsentgelt: 2 % der stillen Beteiligung
  • festes Entgelt zwischen 7 % und 10 % (abhängig vom Rating)
  • gewinnabhängiges Entgelt mind. 2 % p.a. (bezogen auf die Höhe der stillen Beteiligung)

Hinweis: Im Falle einer Ablehnung oder Zurücknahme des Beteiligungsantrages wird die SBG 50 Prozent des Antragsentgeltes erstatten.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH. 02.03.2022

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